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Autor Thema: Der ernste Thread  (Gelesen 195389 mal)
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23. März 2011, 15:57:06 #2925
Flens
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Re: Der ernste Thread

Also es geht nicht um mich und meine Firma...
Sondern um etwas was während der Ausführung meiner Tätigkeit passiert ist.
Bin von einer Person einer anderen Firma der "Körperverletzung nach Fahrlässigkeit" angezeigt worden.
23. März 2011, 16:07:51 #2926
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Re: Der ernste Thread

Also waren du und der andere als arbeitende Personen da und keiner als Zivilperson? Das macht, glaube ich, einen kleinen Unterschied bei der Fahrlässigkeit. Dann hättest du leichte Fahrlässigkeit eigentlich nicht zu vertreten. So musst du also schon wirklich arg fahrlässig gehandelt haben, damit diese Anzeige was bewirken kann.
Und im Endeffekt müsste sowieso deine Firma für eventuellen Schadensersatz aufkommen. Gibt da so einen § im BGB, der das vom AN auf den AG überwälzt. So solltest zumindest du persönlich schadlos aus der Nummer rauskommen.

Kommt natürlich im Endeffekt auf den genauen Sachverhalt an, aber das habe ich da noch im Kopf. Könnte aber bei Bedarf nochmal in die Unterlagen gucken.
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23. März 2011, 16:19:33 #2927
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Re: Der ernste Thread

Sehe ich nicht so wie Sunny.

Erstens: trennen zwischen Straf- und Zivilrecht.

Wenn er Dich angezeigt hat, sieht das erstmal nach Strafrecht aus. Da ist es unerheblich ob es leichte oder grobe Fahrlässigkeit ist, das spielt nur beim Strafrahmen eine Rolle.

Wenn er zudem noch Zivilklage einreicht, läuft das auf Schadensersatz hinaus. Da es sich um eine Körperverletzung handelt, richtet sich der Schadensersatz nur auf "Erwerb und Fortkommen" des Geschädigten gem. § 842 BGB. Er müsste also nachweisen, dass er durch die fahrlässige Handlung Verdienstausfälle oder Mehrkosten durch Arzttermine oder Kuraufenthalte hatte. Zumal bei leichter Fahrlässigkeit im Normalfall die Berufshaftpflichtversicherung zahlt.
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« Letzte Änderung: 23. März 2011, 17:19:04 von HoratioII »
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23. März 2011, 17:05:10 #2928
Flens
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Re: Der ernste Thread

Sehe ich nicht so wie Sunny.

Erstens: trennen zwischen Straf- und Zivilrecht.

Wenn er Dich angezeigt hat, sieht das erstmal nach Strafrecht aus. Da ist es unerheblich ob es leichte oder grobe Fahrlässigkeit ist, das spielt nur beim Strafrahmen eine Rolle. Gem. § 229 StGB liegt der bei bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Wenn er zudem noch Zivilklage einreicht, läuft das auf Schadensersatz hinaus. Da es sich um eine Körperverletzung handelt, richtet sich der Schadensersatz nur auf "Erwerb und Fortkommen" des Geschädigten gem. § 842 BGB. Er müsste also nachweisen, dass er durch die fahrlässige Handlung Verdienstausfälle oder Mehrkosten durch Arzttermine oder Kuraufenthalte hatte. Zumal bei leichter Fahrlässigkeit im Normalfall die Berufshaftpflichtversicherung zahlt.

Also meine Berufhaftpflicht zahlt sogar alles ausser vorsatz...
Und das mit den 3 Jahren hättest du hier nicht nochmal schreiben müssen.
Aber es ist schon so das ich einen Rechtsbeistand von meiner Firma gestellt bekomme.
Ich frag mich nur ob ich nicht selbst noch zusätzlich einen brauche... 
23. März 2011, 17:20:50 #2929
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Re: Der ernste Thread

Also meine Berufhaftpflicht zahlt sogar alles ausser vorsatz...
Und das mit den 3 Jahren hättest du hier nicht nochmal schreiben müssen.
Aber es ist schon so das ich einen Rechtsbeistand von meiner Firma gestellt bekomme.
Ich frag mich nur ob ich nicht selbst noch zusätzlich einen brauche... 
Wenn Du über Deine Berufshaftpflicht zivilrechtlich abgesichert bist und Dir die Firma einen Rechtsbeistand stellt, brauchst Du nicht selbst noch einen. Das ist unnötig teuer.
Was Dich an dem Strafrahmen stört, weiß ich nicht.
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23. März 2011, 18:41:22 #2930
Flens
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Re: Der ernste Thread

Wenn Du über Deine Berufshaftpflicht zivilrechtlich abgesichert bist und Dir die Firma einen Rechtsbeistand stellt, brauchst Du nicht selbst noch einen. Das ist unnötig teuer.
Was Dich an dem Strafrahmen stört, weiß ich nicht.

Das ganze Ding ist eh nur so aufgezogen weil er Schadenersatz will...
Frag mich nur was Ihm für ein Schaden entstanden ist... muss er den nicht nachweisen?
23. März 2011, 21:03:17 #2931
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Re: Der ernste Thread

Das ganze Ding ist eh nur so aufgezogen weil er Schadenersatz will...
Frag mich nur was Ihm für ein Schaden entstanden ist... muss er den nicht nachweisen?

Du kannst ihm mal ordentlich auf die Fresse hauen, dann hat er einen Schaden. Evil
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23. März 2011, 21:04:09 #2932
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Re: Der ernste Thread

Was ist denn passiert?
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23. März 2011, 21:29:32 #2933
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Re: Der ernste Thread

Das ganze Ding ist eh nur so aufgezogen weil er Schadenersatz will...
Frag mich nur was Ihm für ein Schaden entstanden ist... muss er den nicht nachweisen?
Wie gesagt, da der Schaden durch eine Körperverletzung entstanden sein soll, kann sich die Ersatzforderung auch nur auf diese und damit verbundene Einschränkungen beziehen. Des Weiteren kommt allgemein Schmerzensgeld nach § 823 BGB in Betracht. Selbstverständlich ist der Geschädigte erstmal in der Beweispflicht. In einem Zivilprozess ist es allerdings
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24. März 2011, 13:08:24 #2934
Flens
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Re: Der ernste Thread

Wie gesagt, da der Schaden durch eine Körperverletzung entstanden sein soll, kann sich die Ersatzforderung auch nur auf diese und damit verbundene Einschränkungen beziehen. Des Weiteren kommt allgemein Schmerzensgeld nach § 823 BGB in Betracht. Selbstverständlich ist der Geschädigte erstmal in der Beweispflicht. In einem Zivilprozess ist es allerdings üblich, dass beide Parteien eine Beweislast haben. Sprich: Du hast auch die Möglichkeit entlastende Beweise vorzubringen. Wenn er also kein ärztliches Attest oder gute Zeugen hat und dann noch die Folgeschäden mit irgendeiner fahrlässigen Handlung von Dir in Verbindung bringen kann, hast Du erstmal nichts zu befürchten, würde ich sagen.

Es war ein Stromunfall... es ist normal üblich das die Person dann 24 Stunden im KKH bleibt, er ist allerdings nach 3 Stunden schon wieder entlassen worden und war die nächsten 2 Tage wie geplant wieder 12 Stunden auf der Baustelle... Tag 10 und 11 hintereinander... Ich frag mich wie man da dann beweisen soll das eventuelle Schäden im Kreislaufsystem allein von dem Unfall herrühren sollen.
Ich vertrete die Firma für die seine Firma gearbeitet hat auf der Baustelle... allerdings hat er nie gefragt... "Ist da noch Strom drauf?" bzw. ich hab nie gesagt "Da ist kein Strom mehr drauf!".
24. März 2011, 13:11:48 #2935
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Re: Der ernste Thread

Klingt für mich nach einem normalen Arbeitsunfall. Glaube kaum, dass der da von irgendwem Schadensersatz bekommen kann.
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24. März 2011, 13:36:17 #2936
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Re: Der ernste Thread

Allein aus der kurzen Beschreibung würde ich nicht davon ausgehen, dass da was für ihn zu holen ist. Er hat bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit genau wie jeder andere eine Sorgfaltspflicht, die kann er nicht einfach Dir zuschieben. Das schließe ich aber erstmal nur aus der kurzen Beschreibung. Solltest Du dafür zuständig gewesen sein, noch aktive Stromleitungen zu kennzeichnen oder aus bestimmten Gründen genau dafür verantwortlich, dass da kein Strom mehr drauf zu sein hat, dann sieht es anders aus. Ansonsten würde ich mir keine all zu großen Sorgen machen.
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24. März 2011, 15:26:11 #2937
Könnte Diplomarbeit über Anstoss schreiben
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Re: Der ernste Thread

Die Lage in Japan wird wohl nicht besser ..
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24. März 2011, 15:55:56 #2938
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Re: Der ernste Thread

Die Lage in Japan wird wohl nicht besser ..
Ist eh klar. Die Frage ist nicht "ob" sondern "wann", leider...
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Könnte Sunny programmieren, hätten wir einen besseren Anstoss-Jünger Fussball-Manager. Effe
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24. März 2011, 16:45:10 #2939
Könnte Diplomarbeit über Anstoss schreiben
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Re: Der ernste Thread

Hinzukommen dann auch noch die nicht nachlassenen Nachbeben ...
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