Sehe ich nicht so wie Sunny.
Erstens: trennen zwischen Straf- und Zivilrecht.
Wenn er Dich angezeigt hat, sieht das erstmal nach Strafrecht aus. Da ist es unerheblich ob es leichte oder grobe Fahrlässigkeit ist, das spielt nur beim Strafrahmen eine Rolle. Gem. § 229 StGB liegt der bei bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Wenn er zudem noch Zivilklage einreicht, läuft das auf Schadensersatz hinaus. Da es sich um eine Körperverletzung handelt, richtet sich der Schadensersatz nur auf "Erwerb und Fortkommen" des Geschädigten gem. § 842 BGB. Er müsste also nachweisen, dass er durch die fahrlässige Handlung Verdienstausfälle oder Mehrkosten durch Arzttermine oder Kuraufenthalte hatte. Zumal bei leichter Fahrlässigkeit im Normalfall die Berufshaftpflichtversicherung zahlt.
Also meine Berufhaftpflicht zahlt sogar alles ausser vorsatz...
Und das mit den 3 Jahren hättest du hier nicht nochmal schreiben müssen.
Aber es ist schon so das ich einen Rechtsbeistand von meiner Firma gestellt bekomme.
Ich frag mich nur ob ich nicht selbst noch zusätzlich einen brauche...
