Rummenigge zieht vor den Sportgerichtshof, und das ist richtig so.
Die Einstufung als Tätlichkeit ist eindeutig falsch, weil es sich dabei um eine Szene handeln muss, die außerhalb des Kampfes um den Ball passiert ist. Und das ist hier definitiv nicht der Fall! Die UEFA hat in ihren Regeln stehen:
Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balls übermäßig hart oder brutal attackiert.