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Finanzen und Co

Begonnen von BlackBearDdorf, 23. Oktober 2014, 12:16:20

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BlackBearDdorf

So erstmal habe ich kein passendes Thema gefunden, also hoffe ich mal, dass das so iO ist.


Nun zu meinem Problem, vllt kennt sich da ja einer aus:
Bin im Oktober letzten Jahres mit dem Hamburg-Köln-Express von D bis nach HH gefahren. Da die im Zug keine Kartenzahlung abwickeln konnten habe ich ein Formular ausgefüllt mit Name Anschrift etc. und ich solle das Geld bitte überweisen. Da ich meine Tan-liste allerdings nicht mit hatte ist das dann nach den 1 1/2 Wochen Urlaub iwie untergegangen. Nun war heute ein Brief in der Post von einem Inkassounternehmen mit einer Gesamtforderung von 103,98€ welche sich zusammensetzt aus:
Bordticket 48€
Inkassokosten aus Inkassoauftrag 54€
und der Rest sind Zinsen.

Nun zu meiner Frage: Müssen die mir nicht erst Mahnungen schicken bevor die das an ein Inkassounternehmen weiterleiten? Und muss ich dann nicht eigtl dementsprechend nicht die Forderungen des Inkassounternehmens begleichen sondern nur die ausstehenden Zahlungen von dem Bordticket?

Hatte damals extra die Adresse meiner Eltern angegeben, da ich auch immer mal längere Zeit nicht an meinem aktuellen Wohnort bin und bei denen eigtl immer jemand da ist und normalerweise geben die mir auch immer bescheid wenn Post für mich ankommt. Denen und mir ist allerdings nichts von iwelchen Mahnungen bekannt, also bin ich mir eigtl ziemlich sicher, dass auch nie eine hier angekommen ist.
Oh Fortuna -  so wunderschön,
wir fahren überall hin nur um dich zu sehen,
und wenn du spielst, und wenn du siegst,
dann tobt die Kurve, denn wir alle sind verliebt!!!

Schappi

Ähnliches hatte ich bei der S-Bahn HH (Tochter der DB). Keine Mahnungen, dafür direkt Inkassobescheid mit dem doppelten Zahlungsbetrag. Habe das telefonisch geklärt, und zwar etwas draufgezahlt, nennen wir es Mahngebühr, aber lange nicht das doppelte.

BlackBearDdorf

Mit der S-Bahn HH oder dem Inkassobüro?
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Schappi

von inkassoportal.de

ZitatDer Regelfall: Kein Inkasso ohne Mahnung

Normalerweise werden Inkassounternehmen erst dann beauftragt, wenn der Zahlungsverzug eingetreten ist. Dann hat der Schuldner meistens bereits eine oder mehrere Mahnungen bekommen. Die erste Mahnung kann dabei auch als Zahlungserinnerung bezeichnet werden. Wichtig ist nur, dass es sich um eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner handelt, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. In den meisten Unternehmen sind bis zu drei Mahnungen üblich, bevor das Forderungsmanagement aus der Hand gegeben wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zu diesem Vorgehen gibt es jedoch nicht.

Gewöhnlich kommt es erst dann zu einem Inkassoauftrag, wenn ein Schuldner einer offenen Forderung trotz mindestens einer Mahnung nicht nachkommen ist und auf die Anschreiben seines Gläubigers nicht reagiert hat. Spätestens mit der ersten Mahnung befindet sich der Schuldner im Verzug. Das hat verschiedene Konsequenzen, besonders in Bezug auf den Verzugsschaden.

ZitatZahlungsverzug und Inkasso ohne Mahnung

In Zahlungsverzug kann der Schuldner auch ohne Mahnung geraten. Auf der Rechnung oder der vertraglichen Vereinbarung kann bereits eine feste Zahlungsfrist oder ein fixer Zahlungstermin vereinbart sein. Wenn der Schuldner bis zu diesem Termin bzw. vor Ablauf dieser Frist nicht bezahlt hat, befindet er sich in Verzug; dazu bedarf es keiner gesonderten Zahlungserinnerung durch seinen Geschäftspartner. Die Folge kann Inkasso ohne Mahnung sein.

Des Weiteren gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, greift diese gesetzliche Regelung. Auch in dieser Situation kann es mit Beginn des Verzuges zum Inkasso ohne Mahnung kommen. Verbraucher müssen auf diesen Umstand in der Rechnung allerdings explizit hingewiesen werden.

ZitatWer trägt die Kosten beim Inkasso ohne Mahnung?

Für die Frage der Kostenübernahme ist nicht entscheidend, ob dem Inkasso eine Mahnung vom ursprünglichen Geschäftspartner vorausgegangen ist. Der ausschlaggebende Faktor ist vielmehr der Verzug: Befand sich der Schuldner zum Zeitpunkt des Inkassoschreibens bereits in Zahlungsverzug? Der Verzug zieht den sogenannten Verzugsschaden nach sich. Diesen muss der Schuldner seinem Gläubiger ersetzen. In diesem Rahmen müssen alle finanziellen Nachteile, die dem Gläubiger aus dem Verzug des Schuldners entstanden sind, vom Schuldner erstattet werden. Dazu zählen auch die Kosten für das Inkasso ‒ mit oder ohne Mahnung.

ZitatWas sollte man tun bei Inkasso ohne Mahnung?

Ansonsten verläuft Inkasso ohne Mahnung genauso wie Inkasso mit Mahnung. Nach dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens sollte der Schuldner zunächst die gegen ihn geltend gemachte Forderung überprüfen. Es ist durchaus möglich, dass er die Rechnung bereits beglichen hat, bevor ihn das Schreiben des Inkassounternehmens erreicht hat. Auch in diesem Fall sollte er die Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens allerdings nicht ignorieren, sondern seinen Standpunkt telefonisch, in einem Brief oder einer E-Mail darlegen.

Ist die Forderung nach wie vor offen, sollte der Schuldner sie so schnell wie möglich begleichen und den entsprechenden Betrag an die angegebene Kontonummer überweisen.

Sunlion79

-"Was magst du nicht an Teamarbeit?"
-"Das Team."

Schappi


Lupito

Soweit ich weiß, sind Mahnungen eigentlich nur "Kulanz", aber eben nicht verplfichtend. Wenn ein Unternehmen also keine Lust darauf hat, erst noch Mahnungen zu versenden (mangels Personal oder weshalb auch immer), können sie die Forderung direkt abtreten, wenn die Rechnung nicht pünktlich gezahlt wird.

Schappi

Ok, naja, bei mir war der Fall auch etwas anders gestrickt.

Ich hatte eine spezielle Monatskarte. Nachdem ich kurzzeitig aus dem Unternehmen geschieden war, durfte ich die Karte nicht mehr behalten. Dachte aber, dass ich sie behalten kann, da ich einen Monat später eh wieder beim selben AG sein werde. Dadurch habe ich einen finanziellen Vorteil gehabt, den ich nicht haben durfte. Der wurde mir per Inkasso in Rechnung gestellt. Also Verzug war das wohl eher nicht.

Toto-77

Ich wurde ein mal von einem Inkassounternehmen angeschrieben, aber das war ein anderer Fall:

Hilft Dir hier nicht weiter, aber für alle, die es interessiert:

Das Inkassounternehmen wurde von Ebay beauftragt, eine angebliche Forderung aus Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen einzutreiben.
Der Haken: Ich war nie bei Ebay aktiv, weder als Käufer noch als Verkäufer.
Da hatte jeman meine Daten irgendwoher geklaut. Und da man bei Ebay nich mit irgendwelchen Sicherheitsmechanismen wie z.B. Postidentverfahren arbeitet, wenn sich jemand als Verkäufer registrieren will, ging das auch problemlos.
Dieser Jemand hat dann Zahlungen kassiert, aber die Ware nie verschickt.
Ich habe dann einfach ein Fax gemacht an das Inkassobüro.
Inhalt in etwa: "Ich weise die Forderung aus den und den Gründen zurück. Bitte senden Sie mir eine Kopie Ihrer Unterlagen zu, aus denen die Forderung hervorgeht, damit ich entsprechende Schritte einleiten kann."
Ich habe den Anwalt nicht ausdrücklich erwähnt, aber es ging daraus hervor, dass ich einen einschalten würde.
Da habe ich dann nie wieder etwas von gehört.

BorussenZwerg

Auf dem Schreiben was du ausgefüllt hast wurde da ein Datum vorgegeben bis wann du zahlen musst?
Dann bist du mit Ablauf dieser Frist in Zahlungsverzug geraten und ne zahlungserinnerung oder Mahnung ist unnötig,da du dich schon im Zahlungsverzug befindest.
Sollte dir ne Rechnung geschickt und unter gegangen sein gilt das gleiche.
Ist das mit der Zahlung in den AGBs geregelt dürfte es genau so sein.
Gab es keine Fristsetzung oder ähnliches fürs begleichen der Rechnung wäre eine Zahlungserinnerung oder Mahnung notwendig gewesen, damit du in Zahlungsverzug kommst.

Glaub so wurde es in der Berufsschule erklärt.
Würde es aber eher als schmalspurrechtswissen bezeichnen also keine Garantie.
Teamweltmeister Saison 5 - Team Cassanova

dAb

Grabe mal diesen Thread aus, da dieses Video denke ich hier am besten reinpasst.

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-am-ende-arm-100.html

Anschauen, Gedanken machen. :wave:

Gerade die Antwort des Ministeriums zeigt wie festgefahren manche Politiker einfach in der Thematik sind. Allen voran Sparbuch-Olaf, der hier noch nicht mal vorkommt.
AJFM:
Meister: 1, 5, 6, 7, 13, 16, 28, 32
Pokal: 23, 32
Supercup: 8, 14, 17, 20, 26

:joint:

dAb

Heute ist dann auch im Bundeswirtschaftsministerium aufgefallen, dass wir vor einem großen Problem stehen. :rofl: :palm:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/rente-68-regierungsberater-vorschlag-100.html

Keine Alternativen werden von diesem Beirat aufgezeigt. Stattdessen länger arbeiten (immerhin nicht direkt bis 70), mehr Zuschuss aus dem Bundeshaushalt und naja... Das sind doch keine Lösungen. :crazy:
AJFM:
Meister: 1, 5, 6, 7, 13, 16, 28, 32
Pokal: 23, 32
Supercup: 8, 14, 17, 20, 26

:joint:

Louis Lavendel

Es ist ja wie bei nahezu allen Themen, die Politik verlagert es immer weiter nach hinten. Statt es im Jetzt anzugehen wird das Problem in die Zukunft verlagert.
Erstmalig wurde jetzt mal wenigstens vom BGH gesagt, dass es eben gegen die Jungen ist, wenn man es (Klimaziele) in die Zukunft verlagert.

Klima/Kohle usw. waren schon seit mindestens 50 Jahren bekannt und es wurde nur sehr wenig gemacht.
Rente ist also das Gleiche, auch das war/ist schon sehr lange bekannt und es wird nichts, eher noch das Gegenteil gemacht (größte Wählergruppe mittlerweile).
Dabei bekommen die Einen viel zu viel und die Anderen zu wenig (Altersarmut).
Zudem hat man weder eine bekannte Lösung bei der Finanzierung (zB Staatsfonds Norwegen) oder eine Begrenzung der Ausgaben (siehe Schweiz) geschafft.

Lösungsvorschlag:

1. bedingungsloses Grundeinkommen (zB 800 € pro Monat, hilft eben auch gegen Altersarmut)
2. aus der "Rentenkasse" gibt es deutlich weniger zB max. 1.000 € pro Monat)
3. aus den Renteneinzahlungen wird ein Staatsfonds gebildet zur langfristigen Finanzierung von Punkt 2
AJFM: FMC Jena; 1. Liga
FMp: FC Jena; Liga 1 DE
AFM: FC Lavendel; 2. Liga DE

angryflo

Zitat von: Louis Lavendel am 08. Juni 2021, 10:12:53
Lösungsvorschlag:
1. bedingungsloses Grundeinkommen (zB 800 € pro Monat, hilft eben auch gegen Altersarmut)
2. aus der "Rentenkasse" gibt es deutlich weniger zB max. 1.000 € pro Monat)
3. aus den Renteneinzahlungen wird ein Staatsfonds gebildet zur langfristigen Finanzierung von Punkt 2
Ich mache mal weiter.:
4. Es sollen alle Beitragszahler in einen Rententopf zahlen und nicht jeder besserverdienender seine eigene Rentenkasse haben, dann sähe das schon besser aus vermute ich mal. (in der Schweiz ist das so)

dAb

#14
Der Schritt fehlt leider noch.

Der Staatsfonds ist aber schon einmal eine  wichtige Änderung. Ich bin nur mal gespannt wie lange sie brauchen das umzusetzen.
Und irgendwie habe ich in diesem Hinblick bei unserer Regierung eh kein großes Vertrauen. Bin mal gespannt wer das ganze Ding dann verwaltet und wie. Hoffe mal nicht unbedingt Dirk Müller. :-))) und vllt bescheißt ja Cum-Ex-Scholz den Staat ja dann wenigstens auch für die Rentner. :rofl:

Man sollte auf jeden Fall nicht aufhören für sich selbst vorzusorgen...
AJFM:
Meister: 1, 5, 6, 7, 13, 16, 28, 32
Pokal: 23, 32
Supercup: 8, 14, 17, 20, 26

:joint: