Geldstrafe

Begonnen von Thwarn, 09. August 2012, 22:34:27

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Zeus

Dann hat der Rotsünder keine Karte aus "persönlichem" Grund bekommen. Wenn er z.B. eine Notbremse zog, oder "warum war nicht zu erkennen" oder "wegen harmlosen Foulspiels" hat der Spieler ja der Mannschaft nicht absichtlich geschadet. Nur bei Tätlichkeit, Prügelei oder übler Geste ggü. dem Publikum kann man dem Spieler eine Strafe geben. Bzw. sollte man es dann auch, da sonst der Siegeswille pauschal auf 9 gesetzt wird.

Bolero78

Ok. Ich werde beim nächsten Mal dran denken.  :bier: