Geistige Auffassungsgabe wie ein Geldschein. Wo sage ich denn, dass "jeder Scheiß in einem privaten Forum [...] wegen der Meinungsfreiheit nicht gelöscht werden" darf? Es geht zum einen darum, dass Art. 5 I S. 1 Var. 1 GG aufgrund der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte auch zwischen einem privaten Forenbetreiber und den Nutzern dieses Forums gilt, wenn die Teilnahme grundsätzlich jedermann offensteht. Und zum anderen geht es darum, dass im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit die (aus Sicht des Sich-Äußernden) günstigste Auslegung der jeweiligen Aussage zugrunde gelegt werden muss - mit der Folge, dass Beiträge in einem Internetforum nur dann gelöscht werden dürfen, wenn sie unzweifelhaft (also auch nach der günstigsten Auslegung) gegen (Straf-)Gesetze verstoßen. Facebook und Co. verlieren schon regelmäßig vor Gericht wegen solcher Angelegenheiten. Ihr bekommt hier natürlich nichts davon mit, weil sich niemand für solche Landeier wie euch interessiert.
Oh, jetzt habe ich aber Angst. Du bist vermutlich auch einer dieser "besten Schiedsrichter der Welt", von denen wir in Deutschland angeblich so viele haben sollen, auch wenn die deutschen Schiedsrichter objektiv betrachtet eher ähnlich verblendet sind wie die meisten Forumsuser hier. Ich bin mir sicher: Du hast keine Eier in der Hose, schon gar nicht für einen "Platzverweis".
Zitat von: Löwenfan am 10. März 2021, 15:46:53
@Euphoniac
Oh, jetzt habe ich aber Angst. Du bist vermutlich auch einer dieser "besten Schiedsrichter der Welt", von denen wir in Deutschland angeblich so viele haben sollen, auch wenn die deutschen Schiedsrichter objektiv betrachtet eher ähnlich verblendet sind wie die meisten Forumsuser hier. Ich bin mir sicher: Du hast keine Eier in der Hose, schon gar nicht für einen "Platzverweis".