Zitat von: Frosch am 18. Oktober 2016, 00:50:04Na einmal geht es ja um die grundsätzlichen Regelungen. Sprich Einsatz der Bundeswehr im Inneren und wie man als Staat auf so eine Bedrohung reagieren will.
Wo war das so angelegt? Was hättest du an dem Szenario geändert?
Beides ist immer noch nicht besprochen, geschweige denn gesetzlich geregelt. Immerhin gibt es die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass so ein Abschuss eben nicht zulässig ist.
Weiterhin hätte man das Stadion räumen können bzw vorher andere technische Lösungen einführen (Fernsteuerung des Flugzeugs bei Geiselnahme).
Hier wurde aber eben auf Bild Zeitung Niveau alles auf schwarz oder weiß reduziert und der ehrenwerte Pilot der Luftwaffe rettet all die armen Menschen am Boden. Natürlich denkt man sich sofort, nein der ist kein Mörder, sondern wollte ja "nur" helfen. > deshalb angelegt auf Freispruch, zeigten auch die Abstimmungen bei den Theaterstücken. Da waren es allerdings nur 60 %.
Letztlich spielte er trotzdem Gott und entschied wer zu sterben hat.
Genauso wie der Terrorist, der dies aber auf seinen Gott abwälzte.
Der Soldat wiegt hier auch wieder Menschenleben gegeneinander auf und beruft sich auf höhere Ziele.
Es bleibt am Ende Unrecht, siehe Paragraph eins des Grundgesetzes.