Zitat von: Homerclon am 10. Februar 2024, 19:18:37Das stimmt so nicht ganz.Ah, danke für die Aufklärung. Dann muss ich mich korrigieren: Man darf mit 17 Dienst fürs Land leisten, aber nicht mitbestimmen, wer sein oberster Dienstherr wird.
Richtig ist: Man darf sich mit 17 Jahren für den Dienst in der Bundeswehr verpflichten - mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Und zumindest laut Webseite der Bundeswehr, nur nach intensiven Vorgesprächen.
Der Gebrauch und Umgang mit Waffen ist für 17 Jährige jedoch nur zu Ausbildungs- und Übungszwecken erlaubt. Sie werden nicht in den Einsatz geschickt, und dürfen auch kein Wachdienst leisten - denn auch wenn die Wahrscheinlichkeit beim Wachdienst sehr gering ist, besteht die Möglichkeit das von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden muss.
Zu Wahlrecht mit 16: Da bin ich unentschlossen.