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Anstoss Reloaded

Begonnen von BigBenGermany1983, 05. März 2020, 20:03:20

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BigBenGermany1983

Schönen guten Abdend,
die Damen und die Herren.

Erstmal zur Intension:
Ich habe ernsthaftes Interesse daran in eine Neuauflage zu investieren.
(Es wäre schön, wenn ich schon so weit wäre, dass ich überhaupt an die Projektfinanzierung denken könnte...)

Ich habe schonmal versucht von Kalypso Media Rechte für eine Neuauflage zu erwerben oder zumindest eine Duldung zu erwirken.
Leider war das Unterfangen nicht sehr erfolgreich... Da ich trotz dreimaliger offizieller Bestätigung einer Gesprächsbereitschaft nie zu der Ehre gelangen durfte mit Herrn Hellwig zu sprechen oder wenigstens per E-Mail kontakt zu haben, gab ich das unterfangen letztendlich auf.
Gibt es hier jemanden der sich rechtlich so gut auskennt oder Kontakt zu jemanden hat der über Rechtswissen in diesem Bereich verfügt und mir folgende Frage beantworten könnte?

Was würde passieren, wenn wir eine Abadonware trotz dessen, dass wir nicht über die Rechte verfügen, publizieren würden?

Scenario 1:
Hier würden wir uns Explizit auf "ANSTOSS" also den ersten Teil der Reihe beziehen, der 1993 produziert wurde.
Wie sehr ist man bei den Features eingeschränkt? Kann man das Spiel in einem erheblich größeren Umfang (Features, usw.) veröffentlichen, oder ist man hier durch den Bezug auf Anstoss (1) stark eingeschränkt?
Welche sonstigen Einschränkungen gibt es noch?
Ich meine mich auch erinnern zu können das ab 25 Jahren gewisse Sonderrechte greifen, falls man mal ein Projet dieser Art anstrebt.

Scenario 2:
Hier würden wir uns Explizit auf ANSTOSS 3 beziehen, dies wurde im Jahre 2000 produziert.
Hier hätten wir einen wesentlich größeren Features spielraum. Aber wie sieht es rechtlich aus, wenn das Spiel erst 20 Jahre alt ist?
Welche Einschränkungen gibt es hier?

Scenario 3:
Wir würden uns allgemein auf die ANSTOSS reihe beziehen und das Spiel nach unseren Dünken designen.
Welche Einschränkungen gibt es hier?


Ich würde mich sehr über Rechtshilfe freuen.
(PS: Entschuldigt eventuelle Rechtschreibfehler)


Liebe Grüße
BigBenGermany
Wer dem Standard nacheifert, wird niemals besser als der Durchschnitt sein. Deshalb sei was Besonderes!
Zitat von: Ich selbst ;)

dAb

Hey grüß dich,
hast also immer noch nicht aufgegeben mit dem Vorhaben? Und immer noch nicht weitergekommen bei Kalypso?
Sieht ja aktuell nicht so gut mit einer Antwort aus.

Die Frage ist ja aktuell auch was macht Gerald mit seinem neuen FM. Eventuell ist die Idee ja dann hinfällig. ;)
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:joint:

Schappi

kannst du nicht in den AJFM investieren :engel:

dAb

BigBenGermany,
Falls du das noch liest...
https://www.anstoss-juenger.de/index.php/topic,3882.msg331445.html#msg331445
Das scheint wohl auch zu erklären, warum du keine positive Antwort bekommen hast. Außerdem sieht es so auch schlecht für dich aus in Sachen Marke übernehmen.
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Zeus

Die Schutzdauer einer Marke beträgt normalerweise nur 10 Jahre. Solange da nichts verlängert wurde, wäre die Marke "Anstoss" also ungeschützt. Könnte man nachfragen beim Deutschen Amt für Patent- und Markenrechte (DPMA).

dAb

Da braucht man nicht nachfragen, man kann einfach danach suchen.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=013272216&CURSOR=14

Außerdem muss man hier unterscheiden. Es geht zum einen um die Marke, zum anderen um die Software an sich. Hier verfällt kein Schutz. Man kann nicht einfach die Software von wem anders nehmen und ändern. Egal ob sie 20 Jahre, zwei Jahre oder 200 Jahre alt ist.
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Schappi

Es gibt 200 Jahre alte Software? :hui:

SIX

Zitat von: Löwenfan am 12. Mai 2020, 17:04:03
Es gibt 200 Jahre alte Software? :hui:

Das dürfte dann aber eher Stoffware sein.

dAb

Zitat von: Löwenfan am 12. Mai 2020, 17:04:03
Es gibt 200 Jahre alte Software? :hui:

Fast. ;)

Zitat von: Google erste Software der WeltUngefähr ein Jahrhundert bevor Konrad Zuse die erste programmierbare Rechenmaschine konstruierte, schrieb Ada Lovelace in den 40er-Jahren des 19. Jahrhunderts das erste Computerprogramm der Welt.
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renao

Zitat von: dAb am 12. Mai 2020, 16:50:40
Da braucht man nicht nachfragen, man kann einfach danach suchen.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=013272216&CURSOR=14

Außerdem muss man hier unterscheiden. Es geht zum einen um die Marke, zum anderen um die Software an sich. Hier verfällt kein Schutz. Man kann nicht einfach die Software von wem anders nehmen und ändern. Egal ob sie 20 Jahre, zwei Jahre oder 200 Jahre alt ist.

Na ja, stimmt nicht so ganz. Es kommt immer auf die Lizenz an, unter der die Software damals erstanden wurde.
Zitat von: dAb am 12. Mai 2020, 17:37:06
Fast. ;)

Na ja, ob das wirklich ein Computerprogramm war, sei mal dahingestellt. Schließlich war Babbages Rechenmonstee nicht unbedingt ein Computer ;-)

Aber ja, ich feiere Ada auch sehr allein weil es einfach eine zu gute Heldinnen-Geschichte ist, in einem Zeitalter in den immernoch die Herren als Pioniere gefeiert werden #feminism #doppelterKlugschiss ;-)

Corns

Zitat von: Löwenfan am 12. Mai 2020, 17:04:03
Es gibt 200 Jahre alte Software? :hui:

[klugscheiß]Es gibt auch 2000 und 3000 Jahre alte Software. Je nachdem wie Du "Software" definierst.

Wenn Du es als Algorithmus verstehst, der ein bestimmtes Problem löst, dann geht das sehr weit zurück. Nimm den Euklidischen Algorithmus, der ist ca. 2300 Jahre alt. Und garantiert lizenzfrei verwendbar!  :bang:

[/klugscheiß]

:bier:

Seeler1234

Markenschutz kann man nach 10 Jahren immer weiter verlängern, er verfällt allerdings, wenn die Marke fünf Jahre lang nicht benutzt wurde. Das dürfte bei Kalypso wohl der Fall sein. "Benutzen" kann aber auch hin und wieder verkaufen meinen.

Die Software kann noch ein Urheberrecht haben. Das Urheberrecht erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Urheberrecht hat der Urheber selbst, also an Anstoss 1 - 3 wohl GK. Allerdings hat er ziemlich sicher Lizenzen an Ascaron für die gesamte Dauer der Urheberschaft vergeben, die sich wohl jetzt in den Händen von Kalypso oder möglichen Publishern befinden. Die Lizenzen erlischen, wenn das Urheberrecht erlischt.

So viel zum Thema geistiges Eigentum in der Kurzfassung.

Letzteres bezieht sich allerdings auf die Rechte am konkreten Spiel. Wenn der Markenschutz erlischt, kann man locker ein neues Spiel namens Anstoss programmieren.

renao

Man könnte doch in ANSTOSS Manier den Namen etwas verfremden?!

ANKICK? WEGSTOSS?

Steffen Affenberg gefällt das;)

Homerclon

#13
Passt aber beides nur bedingt zu Fußball, mir fällt im Moment auch keine andere Verfremdung ein, die besser passen würde. Außer vlt. Abstoß, jedoch könnte das zu nah an Anstoß sein.

Man könnte allerdings den englischen Titel nutzen: "On the Ball!" Unter diesem wurde Anstoss international vermarktet (im Markenregister ist es nicht eingetragen, bzw. nicht für Software). Ist ja seit ein paar Jahren üblich, das immer mehr englische Begriffe für alltägliche Sache verwendet werden.

PC Kaufberatung? Starte einen Thread im Allgemeinen Off-Topic.
01100100 00100111 01101111 01101000 00100001
AJFM - Atome Sprungfeld FC: Sieger des Verbandspokals West, S42
Meister der RL S/W, S44; 2. Liga S72
EP: Achtelfinale, S69

dAb

Zitat von: Homerclon am 12. Mai 2020, 23:27:33
Außer vlt. Abstoß, jedoch könnte das zu nah an Anstoß sein.

So hieß meine Anstoss-Homepage früher. Abgelehnt. Sonst verklage ich die. :p
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