Ja, angemeldete Demos darf es geben...
AUF, NEBEN, ĂśBER und UNTER Bahnschienen hat niemand was verloren...
Jeder der sich auf näher als 5 Meter der Bahnschiene nährt fällt unter den genannten Paragraphen des StGB...
Höhengleiche Übergänge zum überqueren der Gleise mal ausgenommen...
StGB = Straftatbestand!!!
Ich habe lange rumgegooglet...und nichts konkretes rechtliches dafĂĽr oder dagegen gefunden.
Meine persönliche Meinung ist, dass Sitzblockaden absolut legitim sind...schottern, aushöhlen von Gleisbetten usw. dagegen schwerst gefährlich und unverantwortlich ist.
Bei sowas z.B. kommt mir das Kotzen:
http://syndikalismus.wordpress.com/2010/11/06/grose-vorabenddemo-gegen-den-castor-transport-in-luneburg/