Ich denke mal nein. Ihr lebt im gleichen Haushalt und da sind Ansprüche zwischen Familienangehörigen, welche im gleichen Haushalt leben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Steht zumindest bei Wiki so.
Zahlreiche Ausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere in den allgemeinen oder besonderen Versicherungsbedingungen) und/oder den Individualvereinbarungen legen fest, in welchen Fällen der Versicherer nicht leisten muss. Typischerweise sind Risiken ausgenommen, für die es eine spezielle Haftpflichtversicherung gibt. Grundsätzlich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz:
* vorsätzlich herbeigeführte Schäden (grobe Fahrlässigkeit ist aber, anders als bei anderen Schadenversicherungen, grundsätzlich versichert; vergleiche VVG § 81 und § 103)
* im Zustand der Deliktsunfähigkeit herbeigeführte Schäden
* Ansprüche zwischen Familienangehörigen soweit diese im gleichen Haushalt leben oder gesetzlichen Vertretern des Versicherten.
* Ansprüche zwischen Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben (hiernach sind durch einen Versicherten verursachte Schäden bei einem Mitversicherten nicht versichert, z. B. Personenschaden des Autobesitzers als Beifahrer bei einem durch einen anderen Fahrer des eigenen Wagens verursachten Unfall)
* Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt.
* Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer bearbeitet
* Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden
* bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auch Schäden aus kaufmännischer und spekulativer Geschäftstätigkeit.
Es müsste ein Kumpel von dir die Tür zerstört haben
