Der Beklagte wollte vorsätzlich eine Raubkopie begehen, dies ist für mich als Künstler, der von dieser Arbeit leben muss, nicht hinzunehmen.

Beim Patent- und Markenamt war keine Eintragung auf den Namen Ueberflieger vorhanden, somit konnte gar nichts geraubt werden. Der Beklagte hat auf anraten seines Anwalts sogar aus reiner Nächstenliebe das Wort abgeändert, so das für den allgemeinen Bürger ein klarer Unterschied zu einem vermeintlichen, ich betone noch mal nicht eingetragenen Original, erkennbar war. Somit kann keine Verletzung einer Wort,- Bild- oder Tonmarke vorlieg