Das ist irrelevant. Gem § 126 BGB müssen Verträge in einer Schriftform vorliegen. Das heißt, handschriftlich (unterschrieben). Ansonsten sind sie nicht gültig. Gem § 126a BGB ist auch eine elektronische Form möglich, dafür muss allerdings eine Signatur angefügt werden, die bei irgendeiner Behörde beglaubigt werden kann. Soweit ich weiß, ist das aber kaum praktikabel. Bei vielen offiziellen Mailadressen steht auch dabei "kein Zugang für elektronisch signierte Nachrichten". Daher ist Fax die einfachste Methode.
ich bin angetrunken und verwirrt....
WAS???
Bist du umgestiegen zu einem Rechtswissenschaftler, oder hab ich das mit der "sozialen Arbeit an einer evangelischen Hochschule" geträumt?