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JVA Landsberg - Bundi, Breno, Hoeneß und Co.

Begonnen von BorussenZwerg, 10. März 2014, 10:57:45

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Schappi


dAb

#241
Zitat von: Löwenfan am 14. März 2014, 10:57:35
Was sind denn die übrigen Voraussetzungen? 1,2 und 3? Und warum sind sie übrig? Übrig von was? :kratz:
Ja, denke 2 und 3 sind gemeint. Übrig von 1, weil das sich ja mit (2) beißt.
AJFM:
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Supercup: 8, 14, 17, 20, 26

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dAb

Mal sehen wer Präsident bei den Bayern wird. Höpfner? Stoiber? Breitner? :D
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Schappi

Irgewndwo muss ich einen Denkfehler haben:

(2) Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn

1.
    die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder (passt nict bei Hoeness)
2.
    die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen, (Würde ich einschätzen, dass dies eintritt)

und die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (kommt gleich)

Als erstmal, nur 2.1 und 2.2 betrachtet, dürfte er wohl bei guter Führung etc nach 21 Monaten rauskommen, richtig?
Jetzt kommt aber der Zusatz "und die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind."

die wären:

1.
    zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind, widerspricht das nicht (2) oder gehört der Punkt eeben nicht mehr zu den "übrigen"? :kratz:
2.
    dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und (wäre sicher der Fall)
3.
    die verurteilte Person einwilligt. (aber sicher doch)

Spricht das nicht dafür ,dass er nach 21 Monaten raus könnte?

dAb

#244
Zitat von: Löwenfan am 14. März 2014, 11:03:29
Irgewndwo muss ich einen Denkfehler haben:

(2) Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn

1.
    die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder (passt nict bei Hoeness)  Richtig, Hoeneß' Strafe ist > 2 Jahre
2.
    die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen, (Würde ich einschätzen, dass dies eintritt)

und die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (kommt gleich)

Als erstmal, nur 2.1 und 2.2 betrachtet, dürfte er wohl bei guter Führung etc nach 21 Monaten rauskommen, richtig?
Jetzt kommt aber der Zusatz "und die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind."

die wären:

1.
    zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind, widerspricht das nicht (2) oder gehört der Punkt eeben nicht mehr zu den "übrigen"? :kratz: Wie ich schrieb, deswegen übrig, weil das sich beißt.
2.
    dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und (wäre sicher der Fall)
3.
    die verurteilte Person einwilligt. (aber sicher doch)

Spricht das nicht dafür ,dass er nach 21 Monaten raus könnte?

Oh, das oder habe ich gar nicht gelesen. :tuete:
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dAb

Also gehts wohl doch nach der Hälfte von der Strafe. Bin bei (2) eher von einem und ausgegangen. :tuete:
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Schappi

Im GEsetzt bei (2) steht aber "oder". Als Rechtsanwalt und Programmier-Logiker würde ich das genauso interpretieren. Es muss also gelten "entweder das oder das, dann das" und nicht "das und das, dann das"

Edit: gut, dasnn sind wir ja nun auf einer Wellenlänge :D

dAb

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Schappi

:p, ne das steht da tatsächlich, wollte es nur hervorheben

ZitatWie lange bleibt Hoeneß im Gefängnis?

Aber was kommt auf Hoeneß zu? Wie lange er tatsächlich im Gefängnis bleiben muss, ist nach Angaben von Titz ,,reine Spekulation". Möglich wäre, dass Hoeneß nach etwa sechs Monaten zum Freigänger wird, falls er nach etwa 21 Monaten vorzeitig und auf Bewährung entlassen werden sollte. Das wäre aber der absolute Idealfall. ,,An diesem Punkt sind wir noch lange nicht", sagte Titz.

dAb

#249
Uebi ist Thorsten Legat? :eek:

Zitat von: Thorsten LegatWas Du getan hast, war falsch !!
Dennoch bleiben deine Verdienste um den deutschen Fußball !
Ein toller Mensch, der geholfen hat und immer wieder helfen wird wo er nur kann. KFC Uerdingen, St.Pauli... Was wären sie heute ohne Uli Hoeneß und den FC Bayern.

Ich bitte alle, die sich jetzt lustig drüber machen, oder meinen, eine 3 Jährige Haftstrafe sei zu mild, sich Gedanken zu machen, wie sie sich fühlen würden, wenn man noch weiter runter gemacht wird, obwohl man selbst schon am Boden ist.

Ich wünsche ihm alles Gute und viel Kraft in der nächsten Zeit.

PS: Macht euch mal lieber Gedanken drüber, dass der Schläger von Jonny auf Bewährung draußen ist.. Armes Deutschland, scheinbar ist das Geld mehr wert, als ein Leben. Ins Gefängnis gehören Menschen, die anderen etwas angetan haben, ohne dies jetzt noch rückgängi machen zu können: Kinderschänder, Mörder, Vergewaltiger !!!!
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scooter

Eins verstehe ich immer noch nicht: Warum wird jetzt gefordert, dass er zurücktreten muss?
Was ist jetzt anders als vor einem Jahr? Nur, weil er jetzt auch rechtskräftig verurteilt wurde?
Man wusste doch schon seit über einem Jahr, dass Herr Hoeneß Steuern hinterzogen hat, nur die genaue Summe war nicht bekannt.
Warum war es okay, ihn jetzt über ein Jahr lang im Amt des Präsidenten zu lassen, aber seit gestern ist es nicht mehr in Ordnung? :kratz:
Wäre seine Selbstanzeige korrekt gewesen und er wäre gestern freigesprochen worden, dann wäre es auch nicht verwerflich gewesen, ihn weiterhin als Präsidenten des FCB einzusetzen? :kratz:
Diese Logik erschließt sich mir nicht wirklich...
"Der Rasen hat gestunken!"

Mach's gut Felix :heul:

Ueberflieger


If you wait until you can do everything for everybody, instead of something for somebody, you'll end up not doing nothing for nobody. - Malcolm Bane

dAb

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Sunlion79

ZitatHopfner Favorit auf Nachfolge

Unterdessen arbeitete der FC Bayern am Freitag in Dringlichkeitssitzungen des Präsidiums, Aufsichtsrats und Verwaltungsbeirats mit Hochdruck an einer Nachfolgelösung.

Als Favorit auf das Amt des Präsidenten, zumindest übergangsweise, war im Vorfeld bereits "Vize" Karl Hopfner gehandelt worden. Dem 61-Jährigen, seit 1983 im Verein und stets für die Finanzen zuständig, wird am ehesten zugetraut, das Lebenswerk von Hoeneß fortzuführen.

Hopfner war allerdings im vergangenen Jahr aus gesundheitlichen Gründen aus dem Vorstand der Münchner zurückgetreten. Auch Bayerns ehemaliger Ministerpräsident Edmund Stoiber (72) wäre eine Option. Wenig realistisch sind dagegen die ebenfalls gehandelten Paul Breitner, Franz Beckenbauer und Karl-Heinz Rummenigge, der Vorstandschef des FC Bayern bleiben will.

Ede für Bayern. :D
-"Was magst du nicht an Teamarbeit?"
-"Das Team."

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