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Schule, Ausbildung, Studium & Beruf

Begonnen von Ueberflieger, 26. März 2012, 22:09:54

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Frosch

Zitat von: Sky am 29. September 2014, 14:16:51
wieso musst du nur so wenig zahlen  :bang:

Er redet von zusätzlichen Kosten.

Lupito


Sky

Zitat von: Frosch am 29. September 2014, 14:22:16
Er redet von zusätzlichen Kosten.

achso... ja Die Bahn ist bei mir zum Glück in den Semestergebühren mit drinnen  :hui:
sic itur at astra

dAb

Unser Gebäude hier wird ja dicht gemacht, wir ziehen in einen Neubau um. Erster Termin war ja eigentlich heute. Haben sie dann aber auf nächsten Montag verschoben. Heute kam ne Mail es verzögert sich doch noch um eine Woche. Ich sehe es schon kommen, zum 1.1. sitzen wir dann alle auf der Straße. :D
AJFM:
Meister: 1, 5, 6, 7, 13, 16, 28, 32
Pokal: 23, 32
Supercup: 8, 14, 17, 20, 26

:joint:

BlackBearDdorf

Mal ne Frage, vllt kennt sich ja einer damit aus. Wollte mich jetzt nach der Ausbildung auf ne neue Stelle bewerben. Reicht da an Zeugnissen:
- Prüfungszeugnis
- Abschlusszeugnis Berufsschule
- Arbeitszeugnis des Arbeitgebers
???

Oder muss auch noch das Abizeugnis dazu? Ist ja auch schon paar Jahre her.
Oh Fortuna -  so wunderschön,
wir fahren überall hin nur um dich zu sehen,
und wenn du spielst, und wenn du siegst,
dann tobt die Kurve, denn wir alle sind verliebt!!!

BorussenZwerg

Reichen aufjedenfall, außer das ist ne Stelle mit zusätzlichem Studium.

Ansonsten ist teilweise sogar das Abschlusszeugnis von der Berufsschule unnötig, weil viele Unternehmen nur aufs Prüfungszeugnis gucken.
Teamweltmeister Saison 5 - Team Cassanova

Frosch

#1251
Frage in die Runde:

Was ist besser: Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers oder die Entfernungspauschale von der Steuer absetzen und höherer Lohn?

Habe im Internet dazu das hier gefunden.

http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtkostenzuschuss-arbeitgeber/

Interessant finde ich die Beispielrechnung unter dem Punkt "Vorteilhafte Form der Fahrtkostenerstattung für den Arbeitnehmer". Wobei ich da nicht verstehe, weshalb auch bei der Variante des Fahrtkostenzuschusses des Arbeitgebers auch die Entfernungspauschale aufgeführt ist.




Mein neuer Arbeitgeber gewährt mir einen Fahrtkostenzuschuss von 16 Cent pro Kilometer auf eine einfache Fahrt zur Arbeit. Bedeutet für mich: Bei 44 km und 18 Arbeitstagen pro Monat sind das 126,872 Euro pro Monat - also 1520,64 Euro pro Jahr. Diese sind für mich (wenn ich das richtig verstanden habe) steuer- und sozalabgabefrei. Zumindest habe ich die bisher "so" überwiesen bekommen und tauschten auf der Lohnabrechnung nicht auf.

Wenn ich statt dessen die Pendlerpauschale anwenden würde könnte ich 18 Tage x 44 km x 0,30 Euro = 237,60 Euro pro Monat von der Steuer absetzen, so dass sich mein jährlich zu versteuerndes Bruttoeinkommen um 2851,20 Euro reduzieren würde. Davon ausgehend, dass davon etwa 1/3 Steuern und Sozialabgaben sind, würde ich insgesamt rund 940,90 Euro pro Jahr sparen. Ich würde also rund 600 Euro schlechter wegkommen als mit dem Fahrtkostenzuschuss.

ABER: Dann würde mein Arbeitgeber ja nicht die Fahrtkosten in Höhe von den bisherigen 1520,64 Euro schultern müssen, weshalb ich dann theoretisch einen höheren Lohn aushandeln könnte. Um also die Differenzvon rund 600 Euro pro Jahr zu schließen bräuchte ich einen höheren Lohn von rund 50 Euro Netto (also etwa 75 Euro Brutto, wenn ich 1/3 als Steuern und Sozialabgaben annehme), was rund 900 Euro pro Jahr betragen würde.

Mein Fazit: Eine Lohnerhöhung (von sagen wir mal 80 Euro) sowie das Absetzen der Entfernungspauschale wäre also für beide Seiten besser als die Fahrtkostenerstattung derzeit, oder?

BorussenZwerg

Für dich auf den ersten blick ja, aber müsste mir das nochmal in ruhe angucken.

Für den AG nur bedingt...
Er muss ja durch die Gehaltserhöhung auch mit steuern und Sozialabgaben leisten...
Und ich denke,dass er die Fahrtkosten, die er dir erstattet steuerlich geltend machen kann.

Für ihn wäre es denk ich ein bisschen  schlechter...

Für dich kannst du das doch mit Elster prüfen,änderst deine zahlen und schaust was du dann an steuern zurück bekommst.
Teamweltmeister Saison 5 - Team Cassanova

Lupito

#1253
Schwer zu sagen, ob es sich für deinen Arbeitgeber lohnt, denn wie Zwerg schon geschrieben hat, zahlt er ja nicht nur die 80€ brutto mehr, sondern damit verbunden auch die höheren Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungen. Außerdem kann er den Fahrtkostenzuschuss selbst als Betriebsausgabe geltend machen.
Andererseits muss er zusätzlich zur Fahrtkostenerstattung an dich, davon noch 15% Pauschalsteuer ans Finanzamt zahlen.
Wahrscheinlich landet ihr bei einer Lohnerhöhung von 80€ beide bei einem +-0.

Außerdem musst du bei der Pendlerpauschale berücksichtigen, dass sich nur Kosten auswirken, die über den jährlichen Freibetrag hinausgehen. Wenn du neben den Fahrtkosten also keine weiteren Werbekosten geltend machen kannst, würde sich der Betrag, den du geltend machen kannst, nochmal entsprechend reduzieren.

BlackBearDdorf

Also ich hab iwie ein Problem mit der letzten Gehaltsabrechnung meines ehrmaligen Arbeitgebers. Bin dort zum 15.03. ausgeschieden und meiner denkweise nach müsste ja dann Brutto auch die Hälfte auf der Abrechnung stehe n wie sonst. War ja einen halben Monat dort angestellt = halbes Gehalt. Oder ist das zu einfach gedacht?
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Ueberflieger

Zitat von: BlackBearDdorf am 15. April 2015, 23:59:12
Also ich hab iwie ein Problem mit der letzten Gehaltsabrechnung meines ehrmaligen Arbeitgebers. Bin dort zum 15.03. ausgeschieden und meiner denkweise nach müsste ja dann Brutto auch die Hälfte auf der Abrechnung stehe n wie sonst. War ja einen halben Monat dort angestellt = halbes Gehalt. Oder ist das zu einfach gedacht?

Ich tippe mal, es steht deutlich weniger als die Hälfte da oder? Weil wenn die dir zu viel überwiesen hätten, hättest du dich wohl nicht beschwert. :D

If you wait until you can do everything for everybody, instead of something for somebody, you'll end up not doing nothing for nobody. - Malcolm Bane

BlackBearDdorf

#1256
Deutlich nicht. Aber immerhin ca 100€ zu wenig.
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Ueberflieger

Zitat von: BlackBearDdorf am 16. April 2015, 00:11:29
Deutlich nicht. Aber immerhin ca 100€ zu wenig.
Frag halt mal bei denen nach? Wann war der Wechsel? 15. März?
Vielleicht zählen die dann 15:16 (Bei 31 Tagen März) die Tage deines Brutto-Gehalts ab. :D

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Lupito

#1258
Ich nehme auch mal an, dass die es exakt nach den verbliebenen (Arbeits-)Tagen (bzw. Stunden) berechnet haben.

BlackBearDdorf

War gestern etwas angedüdelt, dass mit den Stunden kommt ca hin.
Aber sonst waren als Steuertage und SVTage ja auch jeden Monat 30 angegeben und das vereinbarte Gehalt gezahlt egal obs zb 18 Arbeitstage waren oder 24 (nur n Beispiel), also auch nicht nach Stunden gezahlt. Und jetzt sind 15 St und SV Tage angegeben. Oder check ich des einfach ned, kann ja auch sein, ist nicht so das Thema wo ich mich wirklich auskenn.
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