Ist nur ein Hirngespinnst: doch könnte man nicht einen Zähler beantragen. Der NB baut dann den Zähler ein bzw. man macht einen Zwischenzähler zwischen das andere Panele und der Steckdose dann registriert man das ebenso als Eigenständigen Zähler, zahlt vielleicht noch eine Pauschale für z.B. Zählerwartung und dann hat man genauso Ruhe ohne eine ganze PV-Anlage oder Sonnenkraftwerk-Abnahme mit den dazugehörigen Vorschriften, Kosten und was sonst noch so dazu gehört?
Zitat von: PhiliF am Gestern um 16:48:20Zur Thematik mit der zweiten Steckdose sagte er nur: Er installiert die Anlagen bloß, ob dann der Käufer den Stecker in die Steckdose steckt, ist ihm egal... aber offiziell ist das nicht gestattet. Wobei er auch Leute hatte, die eine 1.600 Watt Wechselrichter installiert haben, und nicht im Knast sitzen. Sein Fazit: Erlaubt ist es nicht aber merken würde es niemand, und hätte er meine Balkone, würde er beide nutzen.Bei größeren als 800W Anlagen geht es dann um die elektrische Last auf der Leitung. Die maximale Größe hat denke ich den Hintergrund auch bei alten Häusern den Strom einspeisen zu können ohne einen Kabelbrand zu riskieren. Beim nutzen mehrerer PV-Anlagen, die für einen Haushalt ausgerichtet sind, bei gleicher Elektrik, ist das schon gefährlich. Die Versicherung zahlt den Schaden sicher nicht mehr falls was passiert