Zitat von: merfis am Gestern um 20:25:14Bei St. Pauli hat es in seinem 1. Jahr geklappt, weil Hürzelers System noch funktioniert hat. Im 2. Jahr als es mehr nach seinen Vorstellungen ging, ist er ja kläglich gescheitert.
Zitat von: 22 am 20. September 2026, 16:37:51Auch 2. hab ich mittlerweile gelöst.
Ein Spieler dessen Stärke bei 00E04A8C codiert ist
hat den Spot für das Karriereende bei 00E04ADF.
Auf 128 beendet er wie vermutet seine Karriere.
Durch die Differenz kannst Du Deine Spieler dann evtl dahingehend bearbeiten.
Zitat von: dAb am Gestern um 08:23:51Alexander Blessin ist es dann scheinbar. Hat ja bei Pauli geklappt. Vllt haut es auch mit der Gladbacher Truppe hin.
Zitat von: Seeler1234 am Gestern um 10:11:08Die Hoffnung ist nicht ganz unberechtigt.
Codex kann sowohl live als auch nachträglich beobachten, welcher Codezeile "ausgelöst" wurde (untechnisch gesprochen). Ich habe eine Maximalfassung des Sternstunden-Patches, die fast garantiert, dass im Wochendurchlauf eine Sternstunde stattfindet, wenn ein Spieler diese hat. Man kann in den Sternstunden-Patch auch Spielstärke 15 reinschreiben. Bei dem garantierten Durchlauf könnte man jetzt also beobachten, ob es im Code einen Blocker gibt, der die Spielstärke wieder runtersetzt.
Ich arbeite ja direkt an der exe. Die Änderungen dokumentiere ich in der exe und arbeite auch an einer Anstoss-3-Modding-Skill-Datei, mit der dann jeder an sich gewünschte Änderungen vornehmen kann.
Zitat von: Seeler1234 am Gestern um 15:36:25Zum Dekompilieren: Der EuGH hat entschieden (C 13/20, Top System, Urteil vom 6. Oktober 2021), dass man Software dekompilieren darf, um Fehler zu beheben. Das dekompilieren wäre kritisch bei allgemeinen Optimierung, nicht beim Fehler beheben.Mal die Einschätzung von Gemini zu dem Post:
Zum Quellcode: Haben Sie es denn in den Verträge gestattet? Das scheint ja der Sinn der Verträge gewesen zu sein.
Meine Sorgen in der Hinsicht wären aus praktischer Sicht relativ begrenzt. Der wirtschaftliche Wert des Urheberrechts ist inzwischen gleich null. Der Code ist beliebig replizierbar.
Anstoss 2007 wird nun seit fast 20 Jahren nicht mehr wirtschaftlich verwertet. Das heißt natürlich nicht, dass man Nutzungen nicht verbieten kann, wenn wir tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen sollten, Schadensersatz fände ich aber nahezu ausgeschlossen.
Hattet ihr denn damals den Code von Ascaron bekommen oder von Kalypso? Denn so, wie sich Kalypso die letzten 17 Jahre verhalten hat, hätte ich überhaupt Zweifel, dass sie wirksam die Lizenzen an den Urheberrechten (nicht Markenrechte) von Anstoss 4 bis 2007 erworben haben.
Zitat von: dAb am Gestern um 14:18:38Ich sehe da trotzdem noch ein urheberrechtliches Problem bei der ganzen Sache.Das ist aus meiner Sicht ein zweistufiges Problem:
Es mussten damals ja auch nicht ohne Grund extra Verträge unterzeichnet werden.
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