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Der ernste Thread

Begonnen von Frosch, 22. März 2012, 04:01:19

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Bolero78

Nächster Halt: Reutlingen...

Schappi

http://www.n-tv.de/18265451

Polizeibekannter Syrischer Asylanwärter.  Mir geht es nicht um den Asylanten, sondern darum, dass der schon Polizeibekannt ist. was hat der noch hier zu suchen? Raus, sofort!

Dashky


HoratioII

Zitat von: Löwenfan am 24. Juli 2016, 20:21:56
http://www.n-tv.de/18265451

Polizeibekannter Syrischer Asylanwärter.  Mir geht es nicht um den Asylanten, sondern darum, dass der schon Polizeibekannt ist. was hat der noch hier zu suchen? Raus, sofort!
Der war kein Asylanwärter. Sein Antrag wurde bereits abgelehnt und er lebte mit einer Duldung.
"Yes, I'm definitely going to hell,
But I'll have all the best stories to tell." (Frank Turner)

Schappi

Habe ich jetzt auch gelesen.

Bringen die grade was durcheinander oder war der aus Anbach *auch* ein abgelehnter Asylant aus Syrien? :kratz:

Und wer duldet den? *Ich* nicht! Scheiß drauf, dass da Krieg herrscht in seinem Land. Wenn der hier nur auffällig wird, dann hatte er seine Chance und  weg.  :peitsch:


HoratioII

Was heißt denn hier "nur auffällig"? Hat die Bild schon seine Polizeiakte veröffentlicht?
"Yes, I'm definitely going to hell,
But I'll have all the best stories to tell." (Frank Turner)

Schappi

Er ist polizeibekannt, das schreiben mehrere Medien.

HoratioII

Jeder Asylsuchende ist polizeibekannt, weil jeder erkennungsdienstlich behandelt werden muss. Das heißt erstmal gar nichts. Und es macht auch einen Unterschied, ob er polizeibekannt ist, weil er mal einen Kaugummi geklaut hat, oder weil er Sprengstoff herstellt. Warte doch erstmal ab, bis valide Aussagen getroffen werden können, bevor Du Dich auf ein Detail seiner Person stürzt.
"Yes, I'm definitely going to hell,
But I'll have all the best stories to tell." (Frank Turner)

Schappi

Ist doch egal, ob das nun auf *diesen* Typen zutrifft.

Wenn einer wegen einer kriminellen Handlung polizeibekannt ist und swieso nur noch geduldet ist, dann gehört der abgeschoben. Damit möchte ich nicht sagen, dass dieser gleich auch ne Bombe bauen und zünden würde!

Und leztlich ja, auch wenn es "nur" ein Kaugummi war. Du kannst auch wegen eines geklauten Kugelschreibers fristlos gekündigt weden.

HoratioII

Polizeibekannt kann auch angezeigt bedeuten und nicht verurteilt. In diesem Fall ist er so lange unschuldig, bis er verurteilt wurde.

Der Clou an der Duldung ist ja, dass eben nicht abgeschoben werden kann. Bei kriminellen Handlungen kann eine Person ganz normal in Haft gelangen bis die aufschiebenden Gründe der Abschiebung wegfallen.
"Yes, I'm definitely going to hell,
But I'll have all the best stories to tell." (Frank Turner)

Ueberflieger

War ja wegen einem Drogendelikt polizeibekannt. Ohne zu wissen, um was für Drogen es da genau ging, würde ich ihn deswegen auch nicht gleich abschieben. Nach Syrien wird ja sowieso nicht abgeschoben, solange die Lage dort bleibt wie sie ist. Dass er einen Schaden hatte zeigen ja offenbar die zwei vorangegangenen Suizidversuche. Ob das jetzt wirklich einen "islamistischen" Hintergrund hatte oder hier wieder nur n "gewöhnlicher" Psycho rumlief wird sich zeigen.

If you wait until you can do everything for everybody, instead of something for somebody, you'll end up not doing nothing for nobody. - Malcolm Bane

Schappi

Du würdest Dich also lieber von so einem beklauen (bzgl Drogen Beschaffungskriminalität, im harmlosen Fall) oder töten (im schlimmsten Fall) lassen, als dass ein Typ, der sowieso schon abgelehnt wurde und wegen Kriminalität polizeilbekannt ist, abgeschoben wird? Und ihn lieber nicht abschieben, weil ja in seinem bösen Land Krieg herrscht?

Selber schuld, niemand hat ihn gezwungen, hier mit Drogen oder sonstigem illegalem zu handeln.

dAb

Schon interessant, so viele Aktionen direkt hintereinander. Zufall? Wer weiß...
AJFM:
Meister: 1, 5, 6, 7, 13, 16, 28, 32
Pokal: 23, 32
Supercup: 8, 14, 17, 20, 26

:joint:

Ueberflieger

Zitat von: Löwenfan am 25. Juli 2016, 11:02:08
Du würdest Dich also lieber von so einem beklauen (bzgl Drogen Beschaffungskriminalität, im harmlosen Fall) oder töten (im schlimmsten Fall) lassen, als dass ein Typ, der sowieso schon abgelehnt wurde und wegen Kriminalität polizeilbekannt ist, abgeschoben wird? Und ihn lieber nicht abschieben, weil ja in seinem bösen Land Krieg herrscht?

Selber schuld, niemand hat ihn gezwungen, hier mit Drogen oder sonstigem illegalem zu handeln.

Meine persönliche Meinung an sich is ne andere. Hab nur versucht zu erklären, warum er noch nicht abgeschoben wurde.
Keine Ahnung wie das auch Umzusetzen wäre. Ein geregelter Flugverkehr nach Syrien, um solche Leute abzuschieben, ist ja auch nicht wirklich möglich. Also wohin mit denen? In ein anderes Land, außer Syrien, wird ja wohl schlecht möglich sein. Wer will den haben?

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Ueberflieger

Zitat von: dAb am 25. Juli 2016, 11:51:53
Schon interessant, so viele Aktionen direkt hintereinander. Zufall? Wer weiß...

Naja...das mit München ist da dann doch deutlich außen vor zu betrachten. Das war eher Zufall, weil halt Herr Breivik sein 5-jähriges gefeiert hat.  :rolleyes:

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