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Film und TV

Begonnen von Ueberflieger, 22. März 2012, 22:27:04

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dAb

87 zu 13 Prozent für nicht schuldig. Ziemlich eindeutig. Ich habe übrigens auch für nicht schuldig abgestimmt.

Ziemlich interessante Sache von der ARD. Könnten sie gerne öfters machen.
AJFM:
Meister: 1, 5, 6, 7, 13, 16, 28, 32
Pokal: 23, 32
Supercup: 8, 14, 17, 20, 26

:joint:

Homerclon

#4186
Zitat von: dAb am 17. Oktober 2016, 21:59:14Ziemlich interessante Sache von der ARD. Könnten sie gerne öfters machen.
Ja, dann würde ich öfter ARD schauen.
Und danke für den Hinweis dazu, hätte ich sonst verpasst.


Ich bin auch für Nicht Schuldig.
Es war in diesem Fall auch eine Form der Notwehr. Und meines Wissens ist in einem Fall der Notwehr das töten geduldet um den Schaden von sich selbst oder anderen abzuwenden (natürlich mit der Einschränkung das eine Tötung nur erfolgen darf, wo keine andere Möglichkeit realistisch erreichbar ist).

PC Kaufberatung? Starte einen Thread im Allgemeinen Off-Topic.
01100100 00100111 01101111 01101000 00100001
AJFM - Atome Sprungfeld FC: 1.Liga
Meister RL S/W, S44; 2. Liga S72 | Sieger V.Pokal W, S42
Pokal: Finale S79 | EP: Halbfinale, S77

Louis Lavendel

Schuldig!
Das Plädoyer der Staatsanwältin hat es sehr gut deutlich gemacht.
Aber natürlich war der "Fall" so angelegt, dass "man" auf nicht schuldig plädieren sollte.
AJFM: FMC Jena; 1. Liga
FMp: FC Jena; Liga 1 DE
AFM: FC Lavendel; 2. Liga ENG

Frosch

Zitat von: Graetschengott am 18. Oktober 2016, 00:17:42
Schuldig!
Das Plädoyer der Staatsanwältin hat es sehr gut deutlich gemacht.
Aber natürlich war der "Fall" so angelegt, dass "man" auf nicht schuldig plädieren sollte.

Wo war das so angelegt? Was hättest du an dem Szenario geändert?

Thuram

Schade, hätte es gern gesehen. Hatte den Anfang gesehen und dachte, es sei ein normaler Film.   :wand: Hab danach nur blöd gezappt...

Louis Lavendel

Zitat von: Frosch am 18. Oktober 2016, 00:50:04
Wo war das so angelegt? Was hättest du an dem Szenario geändert?
Na einmal geht es ja um die grundsätzlichen Regelungen. Sprich Einsatz der Bundeswehr im Inneren und wie man als Staat auf so eine Bedrohung reagieren will.
Beides ist immer noch nicht besprochen, geschweige denn gesetzlich geregelt. Immerhin gibt es die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass so ein Abschuss eben nicht zulässig ist.
Weiterhin hätte man das Stadion räumen können bzw vorher andere technische Lösungen einführen (Fernsteuerung des Flugzeugs bei Geiselnahme).
Hier wurde aber eben auf Bild Zeitung Niveau alles auf schwarz oder weiß reduziert und der ehrenwerte Pilot der Luftwaffe rettet all die armen Menschen am Boden. Natürlich denkt man sich sofort, nein der ist kein Mörder, sondern wollte ja "nur" helfen. > deshalb angelegt auf Freispruch, zeigten auch die Abstimmungen bei den Theaterstücken. Da waren es allerdings nur 60 %.

Letztlich spielte er trotzdem Gott und entschied wer zu sterben hat.
Genauso wie der Terrorist, der dies aber auf seinen Gott abwälzte.
Der Soldat wiegt hier auch wieder Menschenleben gegeneinander auf und beruft sich auf höhere Ziele.

Es bleibt am Ende Unrecht, siehe Paragraph eins des Grundgesetzes.
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Schappi

Zitat von: Graetschengott am 18. Oktober 2016, 10:46:22
Na einmal geht es ja um die grundsätzlichen Regelungen. Sprich Einsatz der Bundeswehr im Inneren und wie man als Staat auf so eine Bedrohung reagieren will.
Beides ist immer noch nicht besprochen, geschweige denn gesetzlich geregelt. Immerhin gibt es die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, dass so ein Abschuss eben nicht zulässig ist.
Weiterhin hätte man das Stadion räumen können bzw vorher andere technische Lösungen einführen (Fernsteuerung des Flugzeugs bei Geiselnahme).
Hier wurde aber eben auf Bild Zeitung Niveau alles auf schwarz oder weiß reduziert und der ehrenwerte Pilot der Luftwaffe rettet all die armen Menschen am Boden. Natürlich denkt man sich sofort, nein der ist kein Mörder, sondern wollte ja "nur" helfen. > deshalb angelegt auf Freispruch, zeigten auch die Abstimmungen bei den Theaterstücken. Da waren es allerdings nur 60 %.

Letztlich spielte er trotzdem Gott und entschied wer zu sterben hat.
Genauso wie der Terrorist, der dies aber auf seinen Gott abwälzte.
Der Soldat wiegt hier auch wieder Menschenleben gegeneinander auf und beruft sich auf höhere Ziele.

Es bleibt am Ende Unrecht, siehe Paragraph eins des Grundgesetzes.

Hier öffnest Du Terroristen (-> Hackern) Tür und Tor :panik:

Das Thema ist auch viel zu komplex. In dem Film (den ich nicht gesehen habe), scheint es ja das einfachste der möglichen Szenarien gewesen zu sein.

*Aber was ist, wenn in dem Flugzeug ein Staatsoberhaupt oder eine nahestehende Person sitzt oder doch "nur" Hans Wurst
*wenn im Stadion ein Staatsoberhaupt  oder eine nahestehende Person sitzt oder doch "nur" Hans Wurst
*was passiert mit den Trümmerteilen eines abgeschossenen Flugzeugs? Werden hier möglicherweise noch mehr Menschen getötet, verletzt?
*Ab welchem Verhältnis ist es "gerecht", das Flugzeug abzuschiessen? 164 im Flugzeug zu 165 im Stadion? 164 im FLugzeug zu 500 im Stadion?

Wenn der Bomber in Reichweite des Flugzeugs ist, kann er z.B. versuchen, es "abzudrängen" und vllt zur Landung zwingen. Arena evakuieren zB. (ka wie weit das Flugzeug im Film noch davon entfernt war und wieviel Zeit geblieben wäre).

dAb

Das Abdrängen wurde im Film versucht. Erst danach hat er es abgeschossen.
Was ist, wenn denn eine Evakuierung wie im Film schon nicht mehr möglich ist?
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BONSTAR

#4193
Habe es gestern nicht gesehen. Aber allg. eine sehr schwierige Entscheidung. Persönlich denke ich, dass wenn das Flugzeug bereits nahe der Arena wäre, es bekannt ist, dass das Flugzeug zum Anschlag missbraucht werden soll und nicht mehr von den Piloten geführt wird, so dass eine Evakuierung, sowie alle weiteren Maßnahmen nicht mehr ziehen, würde ich das Flugzeug ebenso abschießen lassen und unter gegebenen Vorraussetzungen auf nicht Schuldig plädieren. Nun habe ich dies gestern aber nicht gesehen und weiß daher keine Details, die mitgegeben wurden.

Alles in einem ein schwieriges Thema. Erst für den ausführenden Soldaten/Piloten.
AJFM
ab S33 FS Teutonia Bonn: V-Pokal 43, Finalist 38, 41 & 42; N-Pokal 62, Finalist 60
ab S69 FS Rheinlöwen Bonn: V-Pokal 72

dAb

Die Abstimmungsergebnisse in Österreich und Schweiz waren übrigens genauso deutlich wie bei uns (86 und 84%).
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Schappi

Ein Punkt, der mir eben beim Essen noch eingefallen ist: Die Menschen im Flugzeug sterben so oder so, sofern man dies nicht ausschließen kann, z.B. durch Kontakt zum Flugzeug und Info ,dass die Passagiere sich wehren. Also eigentlich wägt man ab einem gewissen Zeitpunkt, wo man andere Maßnahmen nicht mehr treffen kann, ja gar nicht ab 164 zu 70000, sondern 164 zu 70164.

Ist ja nicht so, dass, wenn man die 70000 in der Arena sterben lässt, die 164 im Flugzeug überleben :bang:

Schappi

Zitat von: Graetschengott am 18. Oktober 2016, 00:17:42
Aber natürlich war der "Fall" so angelegt, dass "man" auf nicht schuldig plädieren sollte.

Und natürlich war der Film so angelegt, dass er nicht nach 5 Minuten zu Ende war und den Titel hätte tragen müssen "Arena geräumt in 10 Minuten".

Der Film soll schließlich polarisieren, Diskussionen anregen. Aber in der realen Welt wäre sicher über eine Evakuierung nachgedacht und bei entsprechend vorhandener Zeit auch durchgeführt worden.

Aber welchen Zweck hätte eine Evakuierung für diesen Film gehabt? :bang: Ich sage nur nach Michael Mittermeier : "Der Film heißt 'Auf der Flucht' und nicht 'Gefasst nach 5 Minuten'" ;)

Louis Lavendel

Ich sehe schon, ihr würdet auch Folter usw gut heißen ...
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AFM: FC Lavendel; 2. Liga ENG

BONSTAR

#4198
Zitat von: Graetschengott am 18. Oktober 2016, 15:09:00
Ich sehe schon, ihr würdet auch Folter usw gut heißen ...
Uff. Garnicht miteinander vergleichbar.

Und Löwe hat nicht ganz Unrecht. Wenn alles, aber auch wirklich alles für eine solche Tat spricht, und Evakuierungsmaßnahmen aufgrund von Zeitmangel nicht mehr greifen würden, würde man nicht abwägen müssen von ~164 oder ~70000, sondern hätte unter Umständen nur die Zahl ~70164 um die es zu Entscheiden gilt. Aus diesem Grund, unter ganz bestimmten Voraussetzungen, sähe ich eine solche Aktion als Gerechtfertigt an. Vllt. auch aus der Sicht heraus, dass ich selber Soldat bin und ich in der Theorie zu einer ähnlichen Situation kommen kann, in der es gilt zwischen zwei Übeln entscheiden zu müssen.

Natürlich müsste es danach trotzdem untersucht werden von Seiten der Staatsanwaltschaft. Aber mit dem Ergebnis, dass der befehlshabene sowie der ausführende Soldat nicht belangt werden.
AJFM
ab S33 FS Teutonia Bonn: V-Pokal 43, Finalist 38, 41 & 42; N-Pokal 62, Finalist 60
ab S69 FS Rheinlöwen Bonn: V-Pokal 72

Schappi

Ich glaube, in dem Fall dass es unausweichlich Tote geben wird, wägt man auch gar nicht mehr nur ab, ob nun 200 oder 70000 Menschen sterben, sondern darüber, ob man selbst 200 Menschen tötet oder den Terroristen 70000 töten lässt.

Ich glaube, jemand, der ein Flugzeug mit "bestem Vorsatz" abschiesst, macht das nicht eiskalt, sondern wird vermutlich sein Leben lang darunter leiden zu haben.
Also ich sag mal so, Untersuchung ja, Verurteilung, wenn gegen Befehle verstossen wurde ja, Bestrafung ggf. auf Bewährung oder Begnadigung. Wie gesagt, der Pilot wird in der Regel kein eiskalter Killer gewesen sein, der zum Wiederholungstäter werden wird.