Die Strafordnung des saarländischen Fußballverbandes gibt das Strafmaß wohl genauso her, wie es ausgefallen ist. Dort heißt es in §2 "Strafen gegen Vereine, Vereinsmitglieder in einzelnen Fällen":
Aber schon interessant, wenn ich das richtig verstehe: Der Verband sieht also einen einzelnen Fall, in dem die Strafe nicht gegen den Verein, sondern gegen Vereinsmitglieder geht (und, so verstehe ich den Titel des Paragraphen, das ist eher die Ausnahme). Darüber hinaus sieht er keinen schweren Fall.
Ab wann ist denn wohl Bestechung ein schwerer Fall?
ZitatEs gelten unter anderem folgende Strafen: [...] 6. für aktive und passive Bestechung eines Vereins, Spielers, Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten bis 1000 €, in schweren Fällen Spielverbot bis zu sechs Monaten oder Punktabzug oder Ausschluss aus dem VerbandQuelle: https://www.saar-fv.de/fileadmin/user_upload/saarfv/Der_SFV/satzung_ordnungen/Strafordnung_01.pdf
Aber schon interessant, wenn ich das richtig verstehe: Der Verband sieht also einen einzelnen Fall, in dem die Strafe nicht gegen den Verein, sondern gegen Vereinsmitglieder geht (und, so verstehe ich den Titel des Paragraphen, das ist eher die Ausnahme). Darüber hinaus sieht er keinen schweren Fall.
Ab wann ist denn wohl Bestechung ein schwerer Fall?